Artikel 15 des Arbeitsschutzgesetzes: Was bedeutet dies für Ihren betrieblichen Ersthelfer?

Was steht in Artikel 15 des Arbeitsschutzgesetzes?

Es reicht nicht aus, lediglich Ersthelfer zu benennen

Von der gesetzlichen Verpflichtung zu einer funktionierenden Ersthelferorganisation

Wie Findwhere bei der Umsetzung von § 15 des Arbeitsschutzgesetzes hilft
1. Überblick über Ihre Ersthelferbesetzung
Findwhere bietet einen Überblick über die Personalbesetzung nach Standort und Qualifikation. So können Sie erkennen, wo Engpässe entstehen und wo Maßnahmen erforderlich sind. Dies unterstützt Sie bei der Organisation einer ausreichenden betrieblichen Ersthilfe.
2. Die zuständigen Einsatzkräfte unverzüglich alarmieren
Mit Findwhere verknüpfen Sie Kompetenzen mit Einsatzplänen. So kann im Notfall gezielt das richtige Team alarmiert werden.
3. Klare Protokolle für Notfälle
Sie stimmen diese auf Ihren betrieblichen Notfallplan, die RI&E, Ihre Standorte und Risiken ab. Bei einer Aktivierung erhalten die Einsatzkräfte die Informationen und Aufgaben, die mit dem Vorfall verbunden sind.
4. Alarmierung, Kommunikation und Eskalation
Findwhere unterstützt den operativen Teil dieses Vorgangs. Rettungskräfte können gezielt alarmiert werden und während des Einsatzes miteinander kommunizieren. Zudem kann die Ausgestaltung eines Protokolls eine Aufstockung der Einsatzkräfte vorsehen, falls die Resonanz unzureichend ist.
5. Berichte zur Analyse und Auswertung
Findwhere erfasst Informationen zu Meldungen und durchgeführten Maßnahmen.
Die Berichte bieten einen Überblick nach Standort und Kompetenz. Damit erhalten Sie konkrete Informationen, anhand derer Sie die betrieblichen Ersthelferorganisation bewerten und verbessern können.
Von Artikel 15 zur täglichen Praxis

Eine Plattform für Ihre gesamte betriebliche Notfallorganisation
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die verfügbaren Betreuer an den einzelnen Standorten.
“ – Erreichen Sie im Falle eines Vorfalls gezielt die richtigen Ansprechpartner.
“ – Digitalisieren Sie Ihre Abläufe und passen Sie diese an Ihre individuellen Risiken an.
: Sorgen Sie dafür, dass die Einsatzkräfte während eines Vorfalls miteinander in Verbindung bleiben.
“ – Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Personalbesetzung, Vorfälle und die Umsetzung von Protokollen.


Warum Organisationen Findwhere wählen
§ 15 des Arbeitsschutzgesetzes
Artikel 15 sieht vor, dass sich ein Arbeitgeber bei der betrieblichen Ersthilfe von einem oder mehreren benannten Mitarbeitern unterstützen lässt. Diese Ersthelfer leisten unter anderem Erste Hilfe, begrenzen und bekämpfen Brände und helfen bei der Alarmierung und Evakuierung in Notfällen.
Artikel 15 sieht vor, dass sich der Arbeitgeber von einem oder mehreren Mitarbeitern unterstützen lässt, die als Ersthelfer benannt wurden. Wie der Ersthelferdienst genau organisiert wird, hängt von der jeweiligen Organisation und den bestehenden Risiken ab.
In Artikel 15 wird keine feste Mindestanzahl genannt, die für jede Organisation gilt. Das Gesetz sieht vor, dass die Anzahl der Ersthelfer sowie deren Organisation so gestaltet sein müssen, dass sie ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen können. Die Organisation muss daher der spezifischen Situation und den Risiken der Organisation entsprechen.
Das Gesetz nennt drei Kernaufgaben: Erste Hilfe bei Unfällen leisten, Brände eindämmen und bekämpfen sowie die Folgen von Unfällen begrenzen und in Notfällen Mitarbeiter und andere Anwesende alarmieren und evakuieren.
Findwhere unterstützt Organisationen bei der praktischen Organisation des betrieblichen Notfallschutzes. Die Plattform bietet unter anderem Einblick in die Personalbesetzung und die Qualifikationen und unterstützt Protokolle, Alarmierung, Kommunikation und Berichterstattung. Damit hilft Findwhere bei der Organisation und Sicherung der Komponenten, die für eine gut funktionierende betriebliche Notfallschutzorganisation relevant sind.
Findwhere garantiert an sich keine Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Der Arbeitgeber bleibt für die angemessene Einrichtung des betrieblichen Notfalldienstes verantwortlich.
Nein. Findwhere ist eine Software zur Organisation und Unterstützung des betrieblichen Rettungsdienstes. Sie ersetzt nicht die vorgeschriebene Ausbildung der betrieblichen Rettungskräfte.
Das offizielle Arbeitsschutzgesetz kann unter wetten.overheid.nl eingesehen werden . Bitte stützen Sie sich bei rechtlichen Entscheidungen stets auf den aktuellen offiziellen Gesetzestext.
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